AG Düsseldorf verurteilt Anschlussinhaber eines Mehrpersonenhaushalts – Generelle Nutzungsmöglichkeit oder Fremdzugriff durch Dritte ist unerheblich
Amtsgericht Düsseldorf vom 19.07.2022, Az.13 C 56/22
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
Der Beklagte hatte seine Täterschaft abgestritten. Zugriff hätten neben dem Beklagten als Anschlussinhaber noch dessen Ehefrau und seine minderjährigen Kinder gehabt. Die Ehefrau hätte auf Nachfrage die Tatbegehung abgestritten. Zu seinen Kindern trug der Beklagte über die generelle Nutzungsmöglichkeit hinaus nichts vor. Er selbst habe die Rechtsverletzung nicht begehen können, da er weder lesen...