Aktuelles Tauschbörsenurteil des AG Frankfurt a.M. (Außenstelle Höchst): Lediglich pauschales Bestreiten der Tatbegehung reicht nicht aus
Amtsgericht Franfurt am Main (Außenstelle Höchst) vom 05.11.2021, Az. 383 C 303/20 (43)
Der in Anspruch genommene Anschlussinhaber bestritt, die Rechtsverletzung begangen zu haben. Im Übrigen hätten zum betreffenden Zeitpunkt auch noch sein volljähriger Sohn im Haushalt gelebt und selbständig und regelmäßig den Internetanschluss genutzt. Dieser hätte sich an die Belehrung gehalten „kein urheberrechtlich geschütztes Material anzusehen, herunterzuladen oder zu verbreiten“. Zu weiteren Nachforschungen sah er keinen Anlaß.
Das Amtsgericht erachtete...