BGH: Entscheidung über Nichtzulassungsbeschwerde im Verfahren um die Tagesschau-App
ndr.de vom 21.12.2017
„In dem Verfahren um die Tagesschau-App hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Antrag des NDR auf Zulassung der Revision nicht zugelassen. Das vorangehende Urteil des Oberlandesgerichts Köln wird damit rechtskräftig. Das Gericht hatte lediglich die Ausgabe der Tagesschau-App vom 15.06.2011 als in unzulässiger Weise presseähnlich angesehen. Mehrere Zeitungsverlage hatten gegen die Tagesschau-App geklagt.“
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