Amtsgericht Frankfurt am Main verurteilt Anschlussinhaber in P2P-Verfahren – pauschales Bestreiten der Tat reicht nicht aus
Amtsgericht Frankfurt vom 10.03.2022, Az. 31 C 3377/21 (83) (83)
Gegenstand des Verfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen.
Der Beklagte wurde wegen des widerrechtlichen Angebots eines Filmwerks in einer Tauschbörse vorgerichtlich abgemahnt. Hierauf gab er an die Rechtsverletzung nicht begangen zu haben. Auf seinem Computer habe sich keine Tauschbörsensoftware befunden, zudem sei der PC ausgeschaltet gewesen.
Da die Ansprüche außergerichtlich nicht erfüllt wurden, wurde gegen den Beklagten...