Amtsgericht Homburg verurteilt Anschlussinhaber in Filesharing-Verfahren antragsgemäß – Bloßer Verweis auf Dritte genügt nicht den Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast
Amtsgericht Homburg vom 23.11.2015, Az. 7 C 461/14 (18)
Gegenstand des Gerichtsverfahrens: Illegales Tauschbörsenangebot urheberrechtlich geschützter Filmaufnahmen
Der Beklagte hatte im Rahmen seiner Verteidigung bestritten, die Rechtsverletzung persönlich begangen zu haben. Er sei zum streitgegenständlichen Zeitpunkt nicht zu Hause gewesen. Ob seine Lebensgefährtin oder Dritte den Internetanschluss genutzt hätten, wisse er nicht.
Weitere Aufklärung zur Nutzung seines Anschlusses zum Tatzeitpunkt sei ihm nicht möglich gewesen, da er...